Modul 0 — Allgemeine Bestimmungen

Preise und Zahlung

Alle Preise werden in CHF angegeben und verstehen sich inklusive MWST, sofern nicht anders ausgewiesen. Rechnungen sind innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug fallen Zinsen von 5% jährlich an. Die Valgron GmbH kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

Haftung

Die Valgron GmbH haftet für direkte Schäden nur bei nachgewiesenem Verschulden. Indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist auf die vom Kunden für die betroffene Leistung bezahlte Vertragssumme begrenzt.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäss der separaten Datenschutzerklärung verarbeitet. Daten dürfen an Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Valgron GmbH und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist am Firmensitz (Kölliken AG).

Modul 1 — Fahrzeug- und Anhängervermietung

Reservierung

Reservationen werden durch schriftliche oder elektronische Bestätigung verbindlich. Die Valgron GmbH kann Reservationen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Übergabe und Rückgabe

Der Mietgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht. Erkennbare Mängel bei Übernahme müssen sofort gemeldet werden.

Nutzungspflichten

Folgende Nutzungen sind ausdrücklich untersagt:

Fahrer

Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur durch Personen mit gültiger Führerausweiskategorie geführt werden. Zusätzliche Fahrer müssen vor Mietbeginn schriftlich angemeldet werden. Der Mietende haftet vollumfänglich für Schäden, die durch nicht eingetragene Fahrer verursacht werden.

Schäden und Selbstbehalt

Der Mietende trägt den versicherungsrechtlich vorgesehenen Selbstbehalt sowie alle nicht durch die Versicherung gedeckten Kosten. Bei verbotener Nutzung (siehe oben) kann der Versicherungsschutz vollständig entfallen — der Mietende haftet in diesem Fall für den gesamten Schaden inklusive aller Folgekosten.

⚠️ Bei Schäden oder Unfällen ist die Valgron GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Polizei ist bei Unfällen mit Drittbeteiligung oder erheblichem Sachschaden beizuziehen.

Bussen und Gebühren

Sämtliche Bussen, Gebühren, Mautkosten, Park- und Verwaltungsgebühren, die während der Mietdauer entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Pro Bearbeitung wird eine Administrationsgebühr von CHF 30.– erhoben.

Stornierung

Bei Nichtantritt der Miete erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des vereinbarten Mietpreises, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Kaution

Die Kaution wird bei Fahrzeugübergabe fällig und nach schadensfreier Rückgabe zurückerstattet. Die Valgron GmbH ist berechtigt, entstandene Schäden, Gebühren oder offene Forderungen von der Kaution in Abzug zu bringen.