Modul 0 — Allgemeine Bestimmungen
Preise und Zahlung
Alle Preise werden in CHF angegeben und verstehen sich inklusive MWST, sofern nicht anders ausgewiesen. Rechnungen sind innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug fallen Zinsen von 5% jährlich an. Die Valgron GmbH kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
Haftung
Die Valgron GmbH haftet für direkte Schäden nur bei nachgewiesenem Verschulden. Indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist auf die vom Kunden für die betroffene Leistung bezahlte Vertragssumme begrenzt.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss der separaten Datenschutzerklärung verarbeitet. Daten dürfen an Dienstleister weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Valgron GmbH und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist am Firmensitz (Kölliken AG).
Modul 1 — Fahrzeug- und Anhängervermietung
Reservierung
Reservationen werden durch schriftliche oder elektronische Bestätigung verbindlich. Die Valgron GmbH kann Reservationen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Übergabe und Rückgabe
Der Mietgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht. Erkennbare Mängel bei Übernahme müssen sofort gemeldet werden.
Nutzungspflichten
Folgende Nutzungen sind ausdrücklich untersagt:
- Rennen und sportliche Veranstaltungen
- Offroad-Fahrten oder unsachgemässe Nutzung
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Überladung über die zugelassene Nutzlast
- Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ohne schriftliche Zustimmung
- Auslandfahrten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung
Fahrer
Fahrzeuge und Anhänger dürfen nur durch Personen mit gültiger Führerausweiskategorie geführt werden. Zusätzliche Fahrer müssen vor Mietbeginn schriftlich angemeldet werden. Der Mietende haftet vollumfänglich für Schäden, die durch nicht eingetragene Fahrer verursacht werden.
Schäden und Selbstbehalt
Der Mietende trägt den versicherungsrechtlich vorgesehenen Selbstbehalt sowie alle nicht durch die Versicherung gedeckten Kosten. Bei verbotener Nutzung (siehe oben) kann der Versicherungsschutz vollständig entfallen — der Mietende haftet in diesem Fall für den gesamten Schaden inklusive aller Folgekosten.
Bussen und Gebühren
Sämtliche Bussen, Gebühren, Mautkosten, Park- und Verwaltungsgebühren, die während der Mietdauer entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Pro Bearbeitung wird eine Administrationsgebühr von CHF 30.– erhoben.
Stornierung
Bei Nichtantritt der Miete erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des vereinbarten Mietpreises, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Kaution
Die Kaution wird bei Fahrzeugübergabe fällig und nach schadensfreier Rückgabe zurückerstattet. Die Valgron GmbH ist berechtigt, entstandene Schäden, Gebühren oder offene Forderungen von der Kaution in Abzug zu bringen.