Ihre Transportlizenz braucht einen eingetragenen Verkehrsleiter. Ich übernehme diese Funktion — zertifiziert, erfahren, unkompliziert.
Kurz erklärt, damit Sie wissen, worum es geht.
Wer in der Schweiz gewerbsmässig Güter mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht transportiert, benötigt eine Transportlizenz. Das regelt das Strassentransportunternehmergesetz (STUG, SR 744.10) sowie die zugehörige Verordnung (STUV, SR 744.101). Ohne gültige Lizenz darf kein gewerblicher Transport stattfinden.
Jedes lizenzpflichtige Unternehmen muss einen Verkehrsleiter mit bestandener Unternehmerprüfung (berufliche Eignung) benennen und beim BAZG eintragen lassen. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Betrieb.
Nicht jedes Unternehmen hat intern eine qualifizierte Person. Das Gesetz erlaubt es, einen externen Verkehrsleiter auf Mandatsbasis einzusetzen — sofern dieser die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft ausübt. Diese Funktion übernehme ich für Ihr Unternehmen.
Fehlt ein eingetragener Verkehrsleiter oder verletzt das Unternehmen systematisch seine Pflichten, kann das BAZG die Transportlizenz entziehen. Ohne Lizenz ist der Betrieb nicht möglich. Die Wahl eines kompetenten Verkehrsleiters ist daher keine Formsache — sie ist existenziell.
Ich übernehme die gesetzlich vorgeschriebene Funktion — vollständig, rechtssicher, verlässlich.
Eintragung als Verkehrsleiter beim BAZG sowie Meldung aller relevanten Änderungen gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Aufbau und Pflege eines klaren Compliance-Systems: Fahrzeugdokumente, Fahrerlisten, Lenk- und Ruhezeitnachweise.
Regelmässige Prüfung, ob Lenk-/Ruhezeiten, CZV-Ausweise der Fahrer und Fahrzeugzustand den Vorschriften entsprechen.
Ich stehe bei Behördenkontrollen, Audits und Inspektionen als verantwortliche Kontaktstelle zur Verfügung.
Ich informiere Ihr Team über relevante gesetzliche Anforderungen und berate bei Unklarheiten im laufenden Betrieb.
Ich bin per Telefon und E-Mail erreichbar — für dringende Fragen, Behördenanfragen oder unvorhergesehene Situationen.
Was das Gesetz erlaubt — und was klar beim Unternehmen verbleibt.
Mein Angebot ist auf kleine und mittlere Transportunternehmen ausgerichtet.
Sie betreiben Transporte, haben aber keine Person im Betrieb mit bestandener Unternehmerprüfung. Der externe Weg ist die einfachere und oft günstigere Lösung.
Sie starten ein Transportunternehmen und brauchen sofort eine gültige Lizenz, haben aber die Prüfung noch nicht absolviert.
Ihr bisheriger Verkehrsleiter verlässt das Unternehmen. Sie brauchen sofort eine rechtskonforme Lösung, bis intern jemand nachrückt.
Ihr Transportunternehmen ist nicht ganzjährig aktiv — eine externe Lösung ist wirtschaftlich sinnvoller als eine interne Vollzeitstelle.
Nicht Theorie — sondern jemand, der selbst im Betrieb gestanden hat.
Gemäss STUG/STUV darf ein externer Verkehrsleiter maximal 5 Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen. Ich nehme nur Mandate an, bei denen ich die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft wahrnehmen kann. Ist die Kapazität erreicht, lehne ich neue Anfragen ab — im Interesse aller bestehenden Mandanten.
Monatliche Pauschale — keine versteckten Kosten.
Kleiner Fuhrpark, volle Betreuung
Mittlerer Fuhrpark
Grössere Flotte
Alle Preise in CHF inkl. MWST · Mindestlaufzeit 3 Monate · Kündigung auf Ende Quartal
Klare Antworten — kein Kleingedrucktes.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation — ich melde mich innert 1 Werktag.