Dienstleistung · B2B · Kanton Aargau

Externe Verkehrsleitung
auf Mandatsbasis.

Ihre Transportlizenz braucht einen eingetragenen Verkehrsleiter. Ich übernehme diese Funktion — zertifiziert, erfahren, unkompliziert.

Was ist ein Verkehrsleiter — und warum brauche ich einen?

Kurz erklärt, damit Sie wissen, worum es geht.

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Die gesetzliche Pflicht

Wer in der Schweiz gewerbsmässig Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht transportiert, benötigt eine Transportlizenz. Seit dem 1. Mai 2025 gilt das auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, sobald sie grenzüberschreitend fahren. Das regelt das Strassentransportunternehmergesetz (STUG, SR 744.10) sowie die zugehörige Verordnung (STUV, SR 744.103). Ohne gültige Lizenz darf kein lizenzpflichtiger Transport stattfinden.

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Die Rolle des Verkehrsleiters

Jedes lizenzpflichtige Unternehmen muss einen Verkehrsleiter mit bestandener Unternehmerprüfung (berufliche Eignung) benennen und beim BAV eintragen lassen. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Betrieb.

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Der externe Weg

Nicht jedes Unternehmen hat intern eine qualifizierte Person. Das Gesetz erlaubt es, einen externen Verkehrsleiter auf Mandatsbasis einzusetzen — sofern dieser die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft ausübt. Diese Funktion übernehme ich für Ihr Unternehmen.

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Was auf dem Spiel steht

Fehlt ein eingetragener Verkehrsleiter oder verletzt das Unternehmen systematisch seine Pflichten, kann das BAV die Transportlizenz entziehen. Ohne Lizenz ist der Betrieb nicht möglich. Die Wahl eines kompetenten Verkehrsleiters ist daher keine Formsache — sie ist existenziell.

Brauche ich eine Transportlizenz — und einen externen Verkehrsleiter?

Nicht jeder Betrieb mit einem Lieferwagen braucht eine Lizenz. Prüfen Sie es kurz selbst.

1. Wann eine Lizenz Pflicht ist

Wer gewerbsmässig Güter auf der Strasse befördert, braucht eine Zulassungsbewilligung des Bundesamts für Verkehr (BAV), die sogenannte Transportlizenz. Sie gilt immer für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt sie zusätzlich für Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden.

2. Wann Sie keine Lizenz brauchen

  • Ihr Fahrzeug wiegt über 2,5 bis 3,5 Tonnen und fährt ausschliesslich in der Schweiz.
  • Sie transportieren nur Material für Ihre eigene Handwerks- oder Servicearbeit, zum Beispiel Werkzeug oder Ersatzteile zum Einsatzort. Bezahlt wird die Arbeit, nicht der Transport.
Trifft einer dieser Fälle zu, brauchen Sie weder eine Lizenz noch einen Verkehrsleiter. Dann sparen Sie sich die Anfrage bei mir.

3. Was Sie für die Lizenz brauchen und was ich mitbringe

Das BAV verlangt vier Voraussetzungen. Zwei davon bringe ich als Ihr Verkehrsleiter mit, zwei erfüllt Ihr Unternehmen:

  • Zuverlässigkeit und fachliche Eignung: das übernehme ich, mit bestandener Unternehmerprüfung.
  • Eigenkapital: für Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen CHF 1'800 für das erste und CHF 900 für jedes weitere Fahrzeug, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höhere Beträge. Nachgewiesen wird es mit der Jahresrechnung bzw. der Steuerveranlagung.
  • Ein tatsächlicher Sitz in der Schweiz, also echte Geschäftsräume und eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

4. Was das BAV an Gebühren verlangt

Diese Beträge gehen an die Behörde und kommen zum Mandatshonorar hinzu. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, massgebend ist die jeweils gültige Gebührenverordnung.

VorgangGebühr
Erteilung der Lizenz (gilt fünf Jahre)CHF 500
Erneuerung nach fünf JahrenCHF 300
Geringfügige Änderung (z. B. Adresse, Firmenname)CHF 50
Beglaubigte Lizenzkopie (für jedes Fahrzeug obligatorisch)CHF 20 je Fahrzeug

Hinweis: Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Ob Ihr Betrieb lizenzpflichtig ist, entscheidet das Bundesamt für Verkehr. Grundlagen: STUG (SR 744.10), STUV (SR 744.103), GebV-öV (SR 742.102). Stand: 21. September 2026.

Was ich als externer Verkehrsleiter übernehme

Ich übernehme die gesetzlich vorgeschriebene Funktion — vollständig, rechtssicher, verlässlich.

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Behördliche Eintragung

Eintragung als Verkehrsleiter beim BAV sowie Meldung aller relevanten Änderungen gegenüber den Aufsichtsbehörden.

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Dokumentationsstruktur

Aufbau und Pflege eines klaren Compliance-Systems: Fahrzeugdokumente, Fahrerlisten, Lenk- und Ruhezeitnachweise.

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Stichprobenkontrollen

Regelmässige Prüfung, ob Lenk-/Ruhezeiten, CZV-Ausweise der Fahrer und Fahrzeugzustand den Vorschriften entsprechen.

🚨

Ansprechperson bei Kontrollen

Ich stehe bei Behördenkontrollen, Audits und Inspektionen als verantwortliche Kontaktstelle zur Verfügung.

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Schulung & Beratung

Ich informiere Ihr Team über relevante gesetzliche Anforderungen und berate bei Unklarheiten im laufenden Betrieb.

⚡

Schnelle Erreichbarkeit

Ich bin per Telefon und E-Mail erreichbar — für dringende Fragen, Behördenanfragen oder unvorhergesehene Situationen.

Rechtlicher Rahmen des Mandats

Was das Gesetz erlaubt — und was klar beim Unternehmen verbleibt.

Gesetzliche Grundlage

  • STUG (SR 744.10) — Strassentransportunternehmergesetz
  • STUV (SR 744.103) — Strassentransportunternehmungsverordnung
  • Zuständige Behörde: BAV (Bundesamt für Verkehr)
  • Lizenzpflicht bei gewerblichem Gütertransport ab über 3,5 t, im grenzüberschreitenden Verkehr ab über 2,5 t

Grenzen des Mandats

  • Ich bin nicht operativer Betreiber Ihres Unternehmens
  • Die Betriebsverantwortung verbleibt beim Inhaber/Geschäftsführer
  • Ich hafte nicht für Verstösse Ihrer Fahrer oder Mitarbeitenden
  • Maximale Kapazität: 4 Unternehmen / 50 Fahrzeuge total
  • Mandat erfordert aktive Mitwirkung Ihrerseits (Informationspflicht)

Diese Lösung passt zu Ihnen

Mein Angebot ist auf kleine und mittlere Transportunternehmen ausgerichtet.

🏗️

KMU ohne internen Verkehrsleiter

Sie betreiben Transporte, haben aber keine Person im Betrieb mit bestandener Unternehmerprüfung. Der externe Weg ist die einfachere und oft günstigere Lösung.

🚀

Neugründungen im Transportbereich

Sie starten ein Transportunternehmen und brauchen sofort eine gültige Lizenz, haben aber die Prüfung noch nicht absolviert.

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Übergangsphase nach Ausscheiden des internen VL

Ihr bisheriger Verkehrsleiter verlässt das Unternehmen. Sie brauchen sofort eine rechtskonforme Lösung, bis intern jemand nachrückt.

📅

Saisonale oder projektbezogene Betriebe

Ihr Transportunternehmen ist nicht ganzjährig aktiv — eine externe Lösung ist wirtschaftlich sinnvoller als eine interne Vollzeitstelle.

Meine Qualifikation & Erfahrung

Nicht Theorie — sondern jemand, der selbst im Betrieb gestanden hat.

👨‍💼

Alexander Rozinek

Zertifizierter Verkehrsleiter · Geschäftsführer Valgron GmbH · Kölliken AG
  • Bestandene Unternehmerprüfung — berufliche Eignung Strassentransport (STUG/STUV)
  • Über 20 Jahre Praxis in Transportorganisation, Behördenkontakt und Compliance
  • Vertraut mit den Anforderungen des BAV und den täglichen Realitäten im Transportbetrieb
  • Lokal verwurzelt in Kanton Aargau — persönlich erreichbar, nicht anonym
📊

Hinweis zur Kapazität

Gemäss STUG/STUV darf ein externer Verkehrsleiter maximal 4 Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen. Ich nehme nur Mandate an, bei denen ich die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft wahrnehmen kann. Ist die Kapazität erreicht, lehne ich neue Anfragen ab — im Interesse aller bestehenden Mandanten.

Transparente Konditionen

Monatliche Pauschale — keine versteckten Kosten.

1–3 Fahrzeuge

CHF 500.– / Fzg / Monat

Kleiner Fuhrpark, volle Betreuung

  • Eintragung beim BAV
  • Dokumentationssystem
  • 1× jährliche Stichprobenkontrolle
  • Erreichbarkeit per E-Mail & Telefon
Anfragen

4–6 Fahrzeuge

CHF 400.– / Fzg / Monat

Mittlerer Fuhrpark

  • Eintragung beim BAV
  • Dokumentationsaufbau & -pflege
  • 2× jährliche Stichprobenkontrollen
  • Behördenvertretung & Auditvorbereitung
  • Erreichbarkeit per E-Mail & Telefon
Anfragen

Ab 7 Fahrzeugen

CHF 300.– / Fzg / Monat

Grössere Flotte

  • Alle Standard-Leistungen
  • Individuelle Kontrollfrequenz
  • Erweiterte Beratungsleistungen
  • Massgeschneidertes Mandat
Anfragen

Alle Preise in CHF zzgl. MWST · Mindestlaufzeit 3 Monate · danach monatlich kündbar

Was Sie wissen sollten

Klare Antworten — kein Kleingedrucktes.

Brauche ich wirklich eine Transportlizenz? ▼
Nur wenn Sie gewerbsmässig Güter befördern: mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen immer, mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 Tonnen nur dann, wenn sie über die Grenze fahren. Wer ausschliesslich Material für die eigene Handwerks- oder Servicearbeit transportiert, braucht keine Lizenz. Mehr dazu im Ratgeber weiter oben.
Ich bin Handwerker und fahre mit dem Lieferwagen zu meinen Kunden. Brauche ich eine Lizenz? ▼
In der Regel nicht. Wenn Sie nur Werkzeug, Ersatzteile oder Material für Ihre eigene Arbeit zum Kunden fahren, sind Sie von der Lizenzpflicht ausgenommen. Bezahlt wird dann die Arbeit, nicht der Transport. Sobald Sie Transporte für andere gegen Bezahlung ausführen, ändert sich das.
Was kostet die Lizenz beim BAV? ▼
Die Erteilung kostet CHF 500 und gilt fünf Jahre, die Erneuerung danach CHF 300. Für jedes Fahrzeug braucht es eine beglaubigte Lizenzkopie zu CHF 20. Diese Gebühren gehen an das BAV und kommen zum Mandatshonorar hinzu. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
Welche Voraussetzungen deckt der externe Verkehrsleiter ab? ▼
Zuverlässigkeit und fachliche Eignung bringe ich als Ihr Verkehrsleiter mit. Das Eigenkapital und einen tatsächlichen Sitz in der Schweiz muss Ihr Unternehmen selbst nachweisen.
Was passiert, wenn mein Verkehrsleiter das Mandat kündigt? ▼
Nach der Mindestlaufzeit von 3 Monaten ist das Mandat für beide Seiten mit einer Frist von 1 Monat auf Ende eines Kalendermonats kündbar. Ich melde das dem BAV. Bis ein neuer Verkehrsleiter eingetragen ist, darf kein lizenzpflichtiger Transport stattfinden. Bei schweren Verstössen, etwa verweigerter Mitwirkung, kann ich das Mandat fristlos beenden.
Haften Sie für Unfälle oder Verstösse unserer Fahrer? ▼
Nein. Die operative Betriebsverantwortung — inklusive Haftung für Unfälle, Verkehrsverstösse oder arbeitsrechtliche Belange Ihrer Mitarbeitenden — verbleibt vollständig bei Ihrem Unternehmen. Ich übernehme die Compliance-Aufsicht im Sinne des STUG. Meine Verantwortung besteht darin, ein funktionierendes Überwachungssystem einzurichten und zu pflegen — nicht darin, jeden einzelnen Fahrer rund um die Uhr zu kontrollieren.
Was muss ich als Unternehmen beibringen? ▼
Sie müssen mir laufend alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen: insbesondere aktuelle Fahrerliste mit Lizenzkategorien und CZV-Ausweisen, Fahrzeugliste mit Zulassungen, Tachographenauswertungen sowie Meldung von Vorfällen oder Kontrollen durch Behörden. Das Mandat funktioniert nur, wenn Sie aktiv mitwirken. Ein Verkehrsleiter ohne Informationszugang kann seine Pflicht nicht wahrnehmen — und das Mandat muss in diesem Fall beendet werden.
Können wir später einen internen Verkehrsleiter einsetzen? ▼
Ja, jederzeit. Sobald jemand in Ihrem Betrieb die Unternehmerprüfung besteht und eingetragen wird, kann das externe Mandat ordentlich beendet werden. Ich unterstütze diesen Übergang aktiv mit einer vollständigen Dokumentationsübergabe.
Wie läuft der Einstieg konkret ab? ▼
Nach Ihrer Anfrage führen wir ein kurzes Gespräch (Telefon oder persönlich), um die Ausgangslage zu klären. Dann erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Bei Einigung unterzeichnen wir einen Mandatsvertrag, ich werde beim BAV eingetragen, und wir bauen gemeinsam das Dokumentationssystem auf. Der ganze Vorgang dauert in der Regel 1–2 Wochen, je nach Bearbeitungszeit des BAV.

Bereit für ein unverbindliches Gespräch?

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation — ich melde mich innert 1 Werktag.

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