Dienstleistung · B2B · Kanton Aargau

Externe Verkehrsleitung
auf Mandatsbasis.

Ihre Transportlizenz braucht einen eingetragenen Verkehrsleiter. Ich übernehme diese Funktion — zertifiziert, erfahren, unkompliziert.

Was ist ein Verkehrsleiter — und warum brauche ich einen?

Kurz erklärt, damit Sie wissen, worum es geht.

📋

Die gesetzliche Pflicht

Wer in der Schweiz gewerbsmässig Güter mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen Gesamtgewicht transportiert, benötigt eine Transportlizenz. Das regelt das Strassentransportunternehmergesetz (STUG, SR 744.10) sowie die zugehörige Verordnung (STUV, SR 744.101). Ohne gültige Lizenz darf kein gewerblicher Transport stattfinden.

👤

Die Rolle des Verkehrsleiters

Jedes lizenzpflichtige Unternehmen muss einen Verkehrsleiter mit bestandener Unternehmerprüfung (berufliche Eignung) benennen und beim BAZG eintragen lassen. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Betrieb.

🤝

Der externe Weg

Nicht jedes Unternehmen hat intern eine qualifizierte Person. Das Gesetz erlaubt es, einen externen Verkehrsleiter auf Mandatsbasis einzusetzen — sofern dieser die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft ausübt. Diese Funktion übernehme ich für Ihr Unternehmen.

⚠️

Was auf dem Spiel steht

Fehlt ein eingetragener Verkehrsleiter oder verletzt das Unternehmen systematisch seine Pflichten, kann das BAZG die Transportlizenz entziehen. Ohne Lizenz ist der Betrieb nicht möglich. Die Wahl eines kompetenten Verkehrsleiters ist daher keine Formsache — sie ist existenziell.

Was ich als externer Verkehrsleiter übernehme

Ich übernehme die gesetzlich vorgeschriebene Funktion — vollständig, rechtssicher, verlässlich.

🏛️

Behördliche Eintragung

Eintragung als Verkehrsleiter beim BAZG sowie Meldung aller relevanten Änderungen gegenüber den Aufsichtsbehörden.

📁

Dokumentationsstruktur

Aufbau und Pflege eines klaren Compliance-Systems: Fahrzeugdokumente, Fahrerlisten, Lenk- und Ruhezeitnachweise.

🔍

Stichprobenkontrollen

Regelmässige Prüfung, ob Lenk-/Ruhezeiten, CZV-Ausweise der Fahrer und Fahrzeugzustand den Vorschriften entsprechen.

🚨

Ansprechperson bei Kontrollen

Ich stehe bei Behördenkontrollen, Audits und Inspektionen als verantwortliche Kontaktstelle zur Verfügung.

📚

Schulung & Beratung

Ich informiere Ihr Team über relevante gesetzliche Anforderungen und berate bei Unklarheiten im laufenden Betrieb.

Schnelle Erreichbarkeit

Ich bin per Telefon und E-Mail erreichbar — für dringende Fragen, Behördenanfragen oder unvorhergesehene Situationen.

Rechtlicher Rahmen des Mandats

Was das Gesetz erlaubt — und was klar beim Unternehmen verbleibt.

Gesetzliche Grundlage

  • STUG (SR 744.10) — Strassentransportunternehmergesetz
  • STUV (SR 744.101) — Strassentransportunternehmungsverordnung
  • Zuständige Behörde: BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit)
  • Lizenzpflicht ab 2,5 t Gesamtgewicht bei gewerblichem Gütertransport

Grenzen des Mandats

  • Ich bin nicht operativer Betreiber Ihres Unternehmens
  • Die Betriebsverantwortung verbleibt beim Inhaber/Geschäftsführer
  • Ich hafte nicht für Verstösse Ihrer Fahrer oder Mitarbeitenden
  • Maximale Kapazität: 5 Unternehmen / 50 Fahrzeuge total
  • Mandat erfordert aktive Mitwirkung Ihrerseits (Informationspflicht)

Diese Lösung passt zu Ihnen

Mein Angebot ist auf kleine und mittlere Transportunternehmen ausgerichtet.

🏗️

KMU ohne internen Verkehrsleiter

Sie betreiben Transporte, haben aber keine Person im Betrieb mit bestandener Unternehmerprüfung. Der externe Weg ist die einfachere und oft günstigere Lösung.

🚀

Neugründungen im Transportbereich

Sie starten ein Transportunternehmen und brauchen sofort eine gültige Lizenz, haben aber die Prüfung noch nicht absolviert.

🔄

Übergangsphase nach Ausscheiden des internen VL

Ihr bisheriger Verkehrsleiter verlässt das Unternehmen. Sie brauchen sofort eine rechtskonforme Lösung, bis intern jemand nachrückt.

📅

Saisonale oder projektbezogene Betriebe

Ihr Transportunternehmen ist nicht ganzjährig aktiv — eine externe Lösung ist wirtschaftlich sinnvoller als eine interne Vollzeitstelle.

Meine Qualifikation & Erfahrung

Nicht Theorie — sondern jemand, der selbst im Betrieb gestanden hat.

👨‍💼

Alexander Rozinek

Zertifizierter Verkehrsleiter · Inhaber Valgron GmbH · Kölliken AG
  • Bestandene Unternehmerprüfung — berufliche Eignung Strassentransport (STUG/STUV)
  • Operative Erfahrung seit 2018 — eigener LKW-Betrieb mit Valgron GmbH
  • Jahrelange Praxis in Transportorganisation, Behördenkontakt und Compliance
  • Vertraut mit den Anforderungen des BAZG und den täglichen Realitäten im Transportbetrieb
  • Lokal verwurzelt in Kanton Aargau — persönlich erreichbar, nicht anonym
📊

Hinweis zur Kapazität

Gemäss STUG/STUV darf ein externer Verkehrsleiter maximal 5 Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen. Ich nehme nur Mandate an, bei denen ich die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft wahrnehmen kann. Ist die Kapazität erreicht, lehne ich neue Anfragen ab — im Interesse aller bestehenden Mandanten.

Transparente Konditionen

Monatliche Pauschale — keine versteckten Kosten.

1–3 Fahrzeuge

CHF 500.– / Fzg / Monat

Kleiner Fuhrpark, volle Betreuung

  • Eintragung beim BAZG
  • Dokumentationssystem
  • 1× jährliche Stichprobenkontrolle
  • Erreichbarkeit per E-Mail & Telefon
Anfragen

Ab 6 Fahrzeuge

CHF 300.– / Fzg / Monat

Grössere Flotte

  • Alle Standard-Leistungen
  • Individuelle Kontrollfrequenz
  • Erweiterte Beratungsleistungen
  • Massgeschneidertes Mandat
Anfragen

Alle Preise in CHF inkl. MWST · Mindestlaufzeit 3 Monate · Kündigung auf Ende Quartal

Was Sie wissen sollten

Klare Antworten — kein Kleingedrucktes.

Brauche ich wirklich eine Transportlizenz?
Ja, wenn Sie in der Schweiz gewerbsmässig Güter mit Fahrzeugen transportieren, deren Gesamtgewicht 2,5 Tonnen übersteigt. Seit dem 1. Mai 2025 gilt diese Pflicht auch für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen (ausser bei ausschliesslich inländischen Fahrten mit einem einzigen Fahrzeug in dieser Gewichtsklasse — hier gelten Ausnahmeregeln). Im Zweifel gilt: Lizenz besorgen, auf der sicheren Seite sein.
Was passiert, wenn mein Verkehrsleiter das Mandat kündigt?
Das Mandat endet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Kalenderquartals. Ich werde das BAZG entsprechend informieren. Ihr Unternehmen hat diese Zeit, um eine neue Lösung zu finden — internen Verkehrsleiter ausbilden oder neues externes Mandat abschliessen. Solange kein neuer VL eingetragen ist, darf kein lizenzpflichtiger Transport mehr stattfinden.
Haften Sie für Unfälle oder Verstösse unserer Fahrer?
Nein. Die operative Betriebsverantwortung — inklusive Haftung für Unfälle, Verkehrsverstösse oder arbeitsrechtliche Belange Ihrer Mitarbeitenden — verbleibt vollständig bei Ihrem Unternehmen. Ich übernehme die Compliance-Aufsicht im Sinne des STUG. Meine Verantwortung besteht darin, ein funktionierendes Überwachungssystem einzurichten und zu pflegen — nicht darin, jeden einzelnen Fahrer rund um die Uhr zu kontrollieren.
Was muss ich als Unternehmen beibringen?
Sie müssen mir laufend alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen: aktuelle Fahrerliste mit Lizenzkategorien und CZV-Ausweisen, Fahrzeugliste mit Zulassungen, Tachographenauswertungen sowie Meldung von Vorfällen oder Kontrollen durch Behörden. Das Mandat funktioniert nur, wenn Sie aktiv mitwirken. Ein Verkehrsleiter ohne Informationszugang kann seine Pflicht nicht wahrnehmen — und das Mandat muss in diesem Fall beendet werden.
Können wir später einen internen Verkehrsleiter einsetzen?
Ja, jederzeit. Sobald jemand in Ihrem Betrieb die Unternehmerprüfung besteht und eingetragen wird, kann das externe Mandat ordentlich beendet werden. Ich unterstütze diesen Übergang aktiv mit einer vollständigen Dokumentationsübergabe.
Wie läuft der Einstieg konkret ab?
Nach Ihrer Anfrage führen wir ein kurzes Gespräch (Telefon oder persönlich), um die Ausgangslage zu klären. Dann erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Bei Einigung unterzeichnen wir einen Mandatsvertrag, ich werde beim BAZG eingetragen, und wir bauen gemeinsam das Dokumentationssystem auf. Der ganze Vorgang dauert in der Regel 1–2 Wochen.

Bereit für ein unverbindliches Gespräch?

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation — ich melde mich innert 1 Werktag.

📞 +41 78 338 80 27 ✉️ info@valgron.com 💬 WhatsApp