Ihre Transportlizenz braucht einen eingetragenen Verkehrsleiter. Ich übernehme diese Funktion — zertifiziert, erfahren, unkompliziert.
Kurz erklärt, damit Sie wissen, worum es geht.
Wer in der Schweiz gewerbsmässig Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht transportiert, benötigt eine Transportlizenz. Seit dem 1. Mai 2025 gilt das auch für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, sobald sie grenzüberschreitend fahren. Das regelt das Strassentransportunternehmergesetz (STUG, SR 744.10) sowie die zugehörige Verordnung (STUV, SR 744.103). Ohne gültige Lizenz darf kein lizenzpflichtiger Transport stattfinden.
Jedes lizenzpflichtige Unternehmen muss einen Verkehrsleiter mit bestandener Unternehmerprüfung (berufliche Eignung) benennen und beim BAV eintragen lassen. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Betrieb.
Nicht jedes Unternehmen hat intern eine qualifizierte Person. Das Gesetz erlaubt es, einen externen Verkehrsleiter auf Mandatsbasis einzusetzen — sofern dieser die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft ausübt. Diese Funktion übernehme ich für Ihr Unternehmen.
Fehlt ein eingetragener Verkehrsleiter oder verletzt das Unternehmen systematisch seine Pflichten, kann das BAV die Transportlizenz entziehen. Ohne Lizenz ist der Betrieb nicht möglich. Die Wahl eines kompetenten Verkehrsleiters ist daher keine Formsache — sie ist existenziell.
Nicht jeder Betrieb mit einem Lieferwagen braucht eine Lizenz. Prüfen Sie es kurz selbst.
Wer gewerbsmässig Güter auf der Strasse befördert, braucht eine Zulassungsbewilligung des Bundesamts für Verkehr (BAV), die sogenannte Transportlizenz. Sie gilt immer für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt sie zusätzlich für Fahrzeuge über 2,5 bis 3,5 Tonnen, wenn sie grenzüberschreitend eingesetzt werden.
Das BAV verlangt vier Voraussetzungen. Zwei davon bringe ich als Ihr Verkehrsleiter mit, zwei erfüllt Ihr Unternehmen:
Diese Beträge gehen an die Behörde und kommen zum Mandatshonorar hinzu. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, massgebend ist die jeweils gültige Gebührenverordnung.
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Erteilung der Lizenz (gilt fünf Jahre) | CHF 500 |
| Erneuerung nach fünf Jahren | CHF 300 |
| Geringfügige Änderung (z. B. Adresse, Firmenname) | CHF 50 |
| Beglaubigte Lizenzkopie (für jedes Fahrzeug obligatorisch) | CHF 20 je Fahrzeug |
Hinweis: Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Ob Ihr Betrieb lizenzpflichtig ist, entscheidet das Bundesamt für Verkehr. Grundlagen: STUG (SR 744.10), STUV (SR 744.103), GebV-öV (SR 742.102). Stand: 21. September 2026.
Ich übernehme die gesetzlich vorgeschriebene Funktion — vollständig, rechtssicher, verlässlich.
Eintragung als Verkehrsleiter beim BAV sowie Meldung aller relevanten Änderungen gegenüber den Aufsichtsbehörden.
Aufbau und Pflege eines klaren Compliance-Systems: Fahrzeugdokumente, Fahrerlisten, Lenk- und Ruhezeitnachweise.
Regelmässige Prüfung, ob Lenk-/Ruhezeiten, CZV-Ausweise der Fahrer und Fahrzeugzustand den Vorschriften entsprechen.
Ich stehe bei Behördenkontrollen, Audits und Inspektionen als verantwortliche Kontaktstelle zur Verfügung.
Ich informiere Ihr Team über relevante gesetzliche Anforderungen und berate bei Unklarheiten im laufenden Betrieb.
Ich bin per Telefon und E-Mail erreichbar — für dringende Fragen, Behördenanfragen oder unvorhergesehene Situationen.
Was das Gesetz erlaubt — und was klar beim Unternehmen verbleibt.
Mein Angebot ist auf kleine und mittlere Transportunternehmen ausgerichtet.
Sie betreiben Transporte, haben aber keine Person im Betrieb mit bestandener Unternehmerprüfung. Der externe Weg ist die einfachere und oft günstigere Lösung.
Sie starten ein Transportunternehmen und brauchen sofort eine gültige Lizenz, haben aber die Prüfung noch nicht absolviert.
Ihr bisheriger Verkehrsleiter verlässt das Unternehmen. Sie brauchen sofort eine rechtskonforme Lösung, bis intern jemand nachrückt.
Ihr Transportunternehmen ist nicht ganzjährig aktiv — eine externe Lösung ist wirtschaftlich sinnvoller als eine interne Vollzeitstelle.
Nicht Theorie — sondern jemand, der selbst im Betrieb gestanden hat.
Gemäss STUG/STUV darf ein externer Verkehrsleiter maximal 4 Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen. Ich nehme nur Mandate an, bei denen ich die Aufsicht tatsächlich und dauerhaft wahrnehmen kann. Ist die Kapazität erreicht, lehne ich neue Anfragen ab — im Interesse aller bestehenden Mandanten.
Monatliche Pauschale — keine versteckten Kosten.
Kleiner Fuhrpark, volle Betreuung
Mittlerer Fuhrpark
Grössere Flotte
Alle Preise in CHF zzgl. MWST · Mindestlaufzeit 3 Monate · danach monatlich kündbar
Klare Antworten — kein Kleingedrucktes.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation — ich melde mich innert 1 Werktag.